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Bund baut weitere Hürden für Solarstrom ab

Das Kabinett hat Sparpläne und Maßnahmen zur Energiewende auf den Weg gebracht: Unter anderem soll die Installation von Solarmodulen auf Dächern, Balkonen und Feldern vereinfacht werden. Die Bundesregierung will den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Gebäuden beschleunigen. Mit einem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Paket sollen bürokratische Hürden deutlich abgebaut werden - sogenannte Balkonkraftwerke können dadurch einfacher in Betrieb genommen werden. Das Solarpaket I sieht vor, dass die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf dem Balkon beim Netzbetreiber bald der Vergangenheit angehört. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll in Zukunft ausreichen, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz mitteilte. Zudem sollen landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Solaranlagen geöffnet werden. Der Zubau von Fotovoltaik auf diesen Flächen soll dabei aber auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden. Außerdem hat das Bundeskabinett einen wichtigen Baustein zum umstrittenen Heizungsgesetz gelegt, es stimmte für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. Die Wärmeplanung soll mit dem Gesetz flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Das Bundeskabinett berät heute über einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zählen auch die bereits angekündigten Kürzungen beim Elterngeld. Die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht, wird für Alleinerziehende sowie für Paare auf einheitlich 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen verringert. Im Etat von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sind für 2024 knapp acht Milliarden Euro für das Elterngeld vorgesehen. Außerdem brachte das Kabinett das sogenannte "Zukunftsfinanzierungsgesetz" auf den Weg, wie die Nachrichtenagentur Reuters von einem Regierungsvertreter erfuhr. Das Gesetz sieht weitere Steuervorteile für Mitarbeiterbeteiligungen und Regeln für einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt vor. Unter anderem soll der Steuerfreibetrag für verbilligt überlassene Firmenbeteiligungen von Mitarbeitenden von 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich steigen.

 
 
 

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