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CSU will Erbschaftsteuer auf Elternhäuser streichen

Der Vorstoß dürfte bei vielen Hausbesitzern gut ankommen: Wenn der Erbe oder die Beschenkte das Haus oder die Wohnung nicht innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft, sondern selbst einzieht oder vermietet, soll er oder sie dafür keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Das geht aus einem Papier für die Klausur der CSU-Landesgruppe im Kloster Andechs bei München hervor, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. »Wohneigentum ist eine der effizientesten Formen der Altersvorsorge und Vermögensbildung«, heißt es in dem Papier, das die CSU »Respektsagenda« nennt. Derzeit gilt für jedes Elternteil bei der Erbschaftsteuer je Kind ein Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn Sohn oder Tochter nach dem Tod der Eltern unmittelbar in das Elternhaus ziehen und es für mindestens zehn Jahre selbst nutzen, fällt für die Immobilie gar keine Erbschaftsteuer an – sofern es sich nicht um ein sehr großes Haus handelt. Forderung nach Länderhoheit: Bayern reicht Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer ein Bayern reicht Verfassungsklage gegen Erbschaftsteuer ein Schick erklärt: Wir alle zahlen für reiche Erben Wir alle zahlen für reiche Erben Die 45 CSU-Abgeordneten im Bundestag treffen sich für einen Tag im oberbayerischen Kloster Andechs südwestlich von München.


 
 
 

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