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Das müssen Sie zum Bürgerentscheid zur Eissporthalle wissen

Mai, werden die Grafschafter zum zweiten Mal gebeten, in einem Bürgerentscheid über die Zukunft der aus Sicherheitsgründen gesperrten und sanierungsbedürftigen Eissporthalle in Nordhorn zu bestimmen. In einem ersten Bürgerentscheid im März 2021 hatte eine Mehrheit von gut 36.600 Grafschaftern (rund 74 Prozent der abgegebenen Stimmen) für eine „schnellstmögliche Sanierung der Eissporthalle in bestehender Größe“ gestimmt. Eine Planungsstudie hatte jedoch aufgezeigt, dass die Sanierung der Halle „in bestehender Größe“ – sowohl Gebäude, Eisfläche als auch Zuschauerkapazität betreffend – nicht kompromisslos im Sinne des Bürgerentscheids umzusetzen ist, sollte die Halle künftig aktuelle Bauvorschriften erfüllen. Im Juli 2022 beschloss der Kreistag nach rechtlicher Prüfung, den Bürgerentscheid in Form eines Neubaus umzusetzen, als voraussichtlich wirtschaftlichste, klimafreundlichste und nachhaltigste Lösung. Aufgrund der finanziellen Herausforderungen durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg gepaart mit steigenden Energie- und Baukosten sowie der Auswirkungen der Klimakrise gehört das Projekt aus Landkreis-Sicht jedoch noch einmal auf den Prüfstand. Die Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft Bentheim sollen darüber entscheiden, ob die Eissporthalle in Nordhorn neugebaut wird. „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim eine neue Eissporthalle am bestehenden Standort in Nordhorn errichtet?“, lautet die konkrete Frage, über die Grafschafter abstimmen sollen. Am Tag des Bürgerentscheids abstimmungsberechtigt sind nach Angaben des Landkreises deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten in der Grafschaft wohnen. Mit Abstimmungsbenachrichtigungen werden zur Teilnahme berechtigte Grafschafter wie bei einer Wahl informiert. Mit Abstimmungsbenachrichtigungen werden zur Teilnahme berechtigte Grafschafter wie bei einer Wahl informiert. Eine Stimmabgabe erfolgt per Urnenwahl am Tag des Bürgerentscheides oder ist ab sofort auch per Briefwahl möglich. Wie muss das Ergebnis ausfallen, damit die Eissporthalle neugebaut wird? Ein Neubau der Eissporthalle wird umgesetzt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden die Frage des Bürgerentscheides mit Ja beantwortet. Diese Mehrheit muss dabei mindestens 20 Prozent der insgesamt etwa 114.000 abstimmungsberechtigten Grafschafter betragen und damit das sogenannte Quorum erfüllen. Konkret bedeutet das: Die Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen muss mehr als 22.800 Stimmen umfassen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist in diesem Fall rechtlich gleichgestellt mit einem Kreistagsbeschluss. Landrat Uwe Fietzek sprach zuletzt auf einem Informationsabend in Nordhorn auch von einem „Automatismus“, der in Kraft tritt. Der Neubau der Halle gilt damit als beschlossen und wird umgesetzt. Der Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid aufgehoben oder abgeändert werden. Liegt die Mehrheit der abgegebenen Nein-Stimmen bei mehr als 22.800, gibt es diesen Automatismus nicht, obwohl das Quorum ebenfalls erfüllt wird. Der Bürgerentscheid gilt dann als nicht erfolgreich und das Ergebnis ist auch nicht zu werten wie ein Kreistagsbeschluss. Stattdessen entscheidet in diesem Fall der Kreistag, wie weiter mit der Eissporthalle verfahren wird. Da auch in diesem Fall ein klarer Bürgerwille ersichtlich wird, dürfte es wohl nicht zum Neubau kommen. Landrat Uwe Fietzek hatte bereits angekündigt, dem Kreistag in diesem Szenario zu empfehlen, die Halle zurückzubauen – also ohne Neubau abzureißen. Laut Angaben des Landkreises solle das Gelände auf Grundlage einer Bedarfsanalyse anderweitig sportlich genutzt werden. Aus der Politik – etwa von SPD und Grüne – waren bereits Vorschläge für den Bau einer Mehrzweckhalle genannt worden, in der verschiedene Hallensportarten angeboten werden könnten. Die Eissporthalle ist Teil des Grafschafter Sport- und Freizeitparks in Nordhorn. Die Eissporthalle ist Teil des Grafschafter Sport- und Freizeitparks in Nordhorn. Erfüllt die Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen das Quorum nicht, liegt also unter 22.800 Stimmen, entscheidet ebenfalls der Kreistag, was weiter mit der Eissporthalle geschehen soll. Wie hoch sind die Kosten für Bau und Betrieb einer neuen Eissporthalle? Die reinen Baukosten eines Neubaus sollen laut einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis zum Baubeginn in 2024 bei rund 22,5 Millionen Euro liegen. Obendrein rechnet der Landkreis mit jährlichen Betriebskosten von 1,1 bis 1,4 Millionen Euro. Grundlage für diese Berechnungen ist die Planungsstudie des Ingenieurbüros Möller Meyer Gotha, das sich auf den Bau von Eissporthallen und Schwimmbädern spezialisiert hat, sowie des Archtektenbüros Schulitz, das sich ebenfalls durch den Bau zahlreicher Sportanlagen, darunter Eissporthallen, auszeichnet. Stand Ende 2021 waren die Baukosten für einen Neubau in den Studien mit rund 17,8 Millionen Euro beziffert worden. Wie will der Landkreis Bau und Betrieb finanzieren? Laut Landrat Uwe Fietzek hat der Landkreis drei Optionen, den Neubau der Eissporthalle zu finanzieren. Laut Fietzek würden die Investitionen voraussichtlich durch einen Mix aus allen drei Optionen finanziert werden. Ferner kalkuliert der Landkreis auf Basis des Hallenbetriebes bis zur Schließung 2019 mit jährlichen Einnahmen von etwa 150.000 Euro. Darin enthalten sind unter anderem Eintrittsgelder, Verleihgebühren sowie die Beteiligung der Stadt Nordhorn an den Eismieten. Aus dem letzten Sachstandsbericht des Landkreises geht hervor, dass die Eissporthalle zu den Eislaufzeiten in der Saison 2018/2019 etwa 22.270 Besucher zählte. Auf einem Informationsabend in NINO-Hochbau informierten Landkreis und beteiligte Fachbüros zu den Hintergründen des zweiten kreisweiten Bürgerentscheids. Auf einem Informationsabend in NINO-Hochbau informierten Landkreis und beteiligte Fachbüros zu den Hintergründen des zweiten kreisweiten Bürgerentscheids. Foto: Hille Foto: Hille Der 1970er-Jahre-Bau erfüllt heutige baurechtliche Gesetze sowie Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung nicht: Stichworte sind unter anderem Brandschutz, Rettungswege und Barrierefreiheit. Ungeachtet des bevorstehenden Bürgerentscheids hat der Landkreis die Planungen für einen Neubau der Eissporthalle seit Juli 2022 fortgeführt. Nach anschließender Bauzeit rechnet der Landkreis – „bei optimalem Verlauf“ – mit einer Aufnahme des Betriebes zum Saisonstart 2026.


 
 
 

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