Eilantrag abgelehnt: Demo-Verbot am Sonnabend in Leipzig bleibt vorerst
- tim-news

- 3. Juni 2023
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Die Organisatoren der für Sonnabend angekündigten "Tag X"-Demonstration in Leipzig sind mit ihrem Eilantrag gegen das Versammlungsverbot vor Verwaltungsgericht erfolglos geblieben. Begründung: Es sei mit einem unfriedlichen Verlauf der Versammlung zu rechnen. Ein Antifa-Bündnis hatte für Sonnabend zu einer Demonstration in Leipzig mobilisiert. Am Donnerstagabend ist die angekündigte Demo verboten worden, ein eilantrag gegen das Verbot scheiterte. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann der Anmelder der Demo, eine Privatpeson, Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen. Das Verwaltungsgericht Leipzig begründete die Ablehnung des Eilantrags damit, dass kein Konzept der Veranstalter erkennbar gewesen sei, auf gewaltbereite Teilnehmer der Demonstration einzuwirken. Die Teilnehmeranzahl zu begrenzen wäre nicht möglich, da es eine bundesweite Mobilisierung gebe und die Demonstration mit einem Aufzug geplant sei. Im Hinblick auf die bundesweite Mobilisierung für die Demonstration ist mit einer weitaus höheren Teilnehmerzahl zu rechnen, insbesondere auch aus dem Lager autonomer Gewalttätiger. Verwaltungsgericht Leipzig aus der Begründung Die Stadt Leipzig hatte die Veranstaltung mit dem Motto "United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!" am Donnerstag verboten. Für den "Tag X" war bundes- und europaweit mobilisiert worden. Ein Antifa-Bündnis reagiert damit auf die Verurteilung der Studentin Lina E.

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