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Eilantrag in Karlsruhe gegen Heizungsgesetz

Verärgert ist die Union schon länger darüber, wie die Fraktionen der Ampel-Koalition das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag bringen wollen. Wochenlang stritten SPD, Grüne und FDP auf offener Bühne darüber, ob sie den Mitte April von der Bundesregierung beschlossenen Kabinettsentwurf überhaupt im Bundestag beraten wollen. Flankiert von einem "Leitplanken"-Beschluss, den die drei streitenden Fraktionen dann Anfang dieses Monats beschlossen, wurde der Kabinettsentwurf dann doch in den Bundestag eingebracht und vergangene Woche erstmalig beraten. In der anschließenden Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie schienen einige Sachverständige ratlos, über welchen Text sie denn nun eine Stellungnahme abgeben sollten. Inzwischen meldete die Ampel zwar eine grundsätzliche Einigung über die "Leitplanken" hinaus, aber einen Gesetzentwurf gibt es immer noch nicht. Player: videoRechtzeitig vor der Sommerpause legt die Ampel-Koalition das "Heizungsgesetz" vor Sie forderte die Ampel-Parteien schriftlich dazu auf, den Abgeordneten mehr Zeit für Beratungen und Anhörungen zu neuen Gesetzesvorhaben zu geben. "Trotz der regelmäßig erfolgten Zusicherungen der Vertreterinnen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen lässt eine in dem gebotenen Maße erforderliche Rückkehr zu ordentlichen Abläufen auf sich warten", kritisierte die Bundestagspräsidentin. Schärfere Kritik kommt von der Union speziell nun am Verfahren zum GEG: Andreas Jung, Sprecher für Klimaschutz und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und eigentlich kein Freund harscher Töne, nannte das den "Offenbarungseid, die Bankrotterklärung der Ampel in der Klimapolitik". Klaus Ernst (Die Linke), Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, mahnte an, die für Montag vorgesehene Anhörung externer Sachverständiger im Ausschuss abzusagen, sollte der überarbeitete GEG-Text nicht bis spätestens Freitag, also morgen 16 Uhr, vorliegen, so Ernst gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. Thomas Heilmann von der CDU, Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, will aber nicht mehr länger warten. Heilmann kritisiert, dass - "ohne dass der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist" - eine wirkliche Befassung mit dem Text kaum möglich sei. "Hunderte Seiten Änderungstexte, die eventuell am Freitagabend gemailt, am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden, haben mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun." Er beruft sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem die Rechte von Abgeordneten verfassungsrechtlich abgesichert sind. Durch die von den Ampelfraktionen vorgesehene "extrem kurze Beratungszeit" werde das jedem Abgeordneten zustehende Beratungs- und Erörterungsrecht beschnitten. Kanzler Scholz ist zuversichtlich: Man werde sich noch vor der Sommerpause über das Heizungsgesetz einigen mehr Den Wunsch von Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und der Ampel-Koalition, das Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen, bezeichnet Heilmann als "künstliche Deadline", die "diese extreme Verfahrensverkürzung" nicht rechtfertige. Die kommende Sitzungswoche ist allerdings die letzte vor der Sommerpause. Hat der Antrag in Karlsruhe Erfolg, könnte das GEG also nicht mehr im Zeitplan der Ampel verabschiedet werden. Der Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts dem ARD-Hauptstadtstudio. Sicher ist das nicht, auch diese Frage: offen.

 
 
 

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