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Erneut Kritik an Gras-Legalisierung

Kurz vor der geplanten Befassung des Bundeskabinetts mit der avisierten Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist noch einmal harsche Kritik an dem Vorhaben laut geworden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht massiven Nachbesserungsbedarf bei den Plänen. Cannabis soll den Plänen zufolge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen. Warnungen vor mehr Arbeit für Polizei und Justiz Das Beste sei, wenn die Bundesregierung den Entwurf jetzt stoppe und Lauterbach die Aufgabe erteile, massiv nachzubessern. In einer früheren Stellungnahme hatte die GdP auch Befürchtungen geäußert, dass der Schwarzmarkt wachsen und die Verkehrssicherheit leiden würden. Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Koalition kritisch. Reul warnte, die Ampel-Koalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampel-Koalition vor, einen „faulen Kompromiss“ geschlossen zu haben, „der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt“. Der Deutsche Richterbund hatte bereits erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Der Berufsverband befürchtet daher mehr Arbeit für die Justiz. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): „Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird.“ Es werde beobachtet, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähre. „Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen“, so Buschmann. „Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Bild“ (Mittwoch). Die rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Carmen Wegge, sprach sich für eine Legalisierung der Droge aus. „Der Vorteil der Cannabis-Legalisierung ist, dass wir zum einen den Kinder- und Jugendschutz stärken werden, dass wir den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellen und den Schwarzmarkt bekämpfen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Jugendliche unter 18 Jahren, die mit Cannabis aufgegriffen werden, sollen nach den Gesetzesplänen zu Präventionskursen verpflichtet werden können.

 
 
 

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