Müssen Verfassungsfeinde staatlich unterstützt werden?
- tim-news

- 5. Juli 2023
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Zum ersten Mal müssen die Richterinnen und Richter klären, ob eine verfassungsfeindliche Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden kann, auch wenn sie nicht verboten ist. Karlsruhe sagte: Verfassungsfeindlich sei die NPD, aber politisch keine Gefahr für die Demokratie. Aber das Gericht gab damals einen wichtigen Hinweis: Auch wenn eine Partei nicht verboten sei, könne man ihr unter Umständen trotzdem staatliche Gelder entziehen. 2019 dann stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den Antrag, die NPD von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Peter Tschentscher, regierender Bürgermeister Hamburgs von der SPD, begründet den Antrag so: "Die NPD ist als rechtsextreme, verfassungsfeindliche Partei eingestuft worden, vom Bundesverfassungsgericht. Und eine Partei, die darauf ausgerichtet ist in ihrem Wirken, den Staat zu zersetzen, ihn zu beseitigen, eine solche Partei darf nicht auch noch vom Staat unterstützt werden." Zum Auftakt der Verhandlung zum Finanzierungsauschlussverfahren ist die NPD nicht vor Gericht erschienen. Die NPD - jetzt umbenannt in "Die Heimat" - hatte vor Verfahrensbeginn vorgetragen, dass es gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoße, wenn sie von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen würde. Vor Gericht erschienen ist dann heute überraschenderweise kein einziger Vertreter der "Heimat". Erst zwei Stunden vor der Verhandlung informierte die Partei das Verfassungsgericht. Tschentscher meint, dass das Fernbleiben der Partei ein Zeichen dafür sei, dass die Verfassungsinstitutionen nicht gewürdigt würden: "Ich glaube, es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verfahrensbeteiligten gar nicht erscheinen. Es zeigt wirklich in der gesamten Grundhaltung, dass diese Partei unsere Verfassung, den Staat und die Verfassungsorgane missachtet." Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zum ersten Mal darüber, einer Partei die staatlichen Zuschüsse zu entziehen. Die NPD hat seit 2020 keine staatlichen Zuschüsse mehr bekommen. Dennoch sei der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung wichtig, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Wenn "Die Heimat" wieder bei Wahlen antreten würde und genug Stimmen bekäme, "dann würde sie ja wieder finanziert." Insofern sei das Verfahren jetzt "mehr als gerechtfertigt". Die Antragsteller betonten außerdem: Die NPD profitiere weiterhin von Steuervorteilen für Parteien. So habe die Partei zuletzt Erbschaften in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten und nicht versteuern müssen. Bund und Länder wollen die NPD von Staatsgeldern ausschließen. Inhaltlich muss Karlsruhe eine Grundsatzfrage entscheiden: Kann eine Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, obwohl sie nicht verboten ist? Sollte Karlsruhe urteilen, dass der Ausschluss von der Parteienfinanzierung zulässig ist, wenn eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, dann wäre theoretisch auch ein Verfahren gegen die AfD möglich. Vor Abschluss des Karlsruher NPD-Verfahrens ist das aber Spekulation.


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